Behandlungskosten

Honorar für Anamnese und Therapie

Erstanamnese

120 bis 150 €

Folgebehandlungen

Für die Folgebehandlungen berechne ich 100 Euro pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt Viertel Stundenweise.

Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren.

Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag ab. Bitte fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor Aufnahme einer Langzeit- Therapie die Kosten und die Kostenübernahme zu klären. Nach der Erstanamnese erarbeite ich gerne mit Ihnen zusammen ein Behandlungszeitfenster und einen Kostenvoranschlag. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich. Die Kosten können aber als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Die Kosten für weitere spezielle Behandlungsarten hängen von den Anwendungen ab. Diese werden bei der Erstuntersuchung mit Ihnen besprochen.

Ausfallgebühren

Bei Absage bis 24 Stunden vor dem reserviertem Termin: kostenlos

Bei einer späteren Absage: 50% des geplanten Tarifs

Bei Nichterscheinen ohne Absage: 100% des geplanten Tarifs